Privatpersonen

Privatpersonen, die eine Einkommensteuererklärung erstellen müssen, haben Einkünfte aus einer Angestelltentätigkeit, aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalvermögen, Renten- und Pensions- bzw. Versorgungsbezügen. Sie finden bei uns eine gute, unkomplizierte und tatkräftige Unterstützung. Wir erstellen gerne Ihre Steuererklärung anhand der von Ihnen eingereichten Belege und Aufzeichnungen. Hierbei prüfen wir, welche Steuervorteile Sie nutzen können.

Neben den steuerlichen Pflichten, die Sie auch als Privatperson erfüllen müssen, gibt es bei der persönlichen Lebensplanung immer wieder Punkte, bei denen das Steuerrecht nicht aus den Augen verloren werden darf und bei der Planung Berücksichtigung finden sollte.

Wir beraten Sie gerne bei Ihren privaten Investitionen, der Anschaffung von Grundstücken, zu den steuerlichen Auswirkungen von Reparaturen und Erhaltungsaufwendungen an Grundstücken sowie der Veräußerung von Grundvermögen etc..

Für das Betreiben einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) gelten besondere steuerliche Vorschriften, da der Betreiber einer PV-Anlage – egal welcher Größe – ein Gewerbetreibender wird. Bitte sprechen Sie uns damit gerne an.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen u.a. die nachfolgenden Leistungen an:

Erbschaft und Schenkungsteuererklärungen gehören ebenfalls zu unserem Leistungsangebot.

Ebenso ist die Planung einer Vermögensübergabe Gegenstand unserer Tätigkeit. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne, wenn Sie über eine Schenkung oder eine Vermögensübergabe im Wege der vorweggenommen Erbfolge nachdenken.

Wir stellen für Sie Anträge, wie u.a den Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung), Antrag auf Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrags, Antrag auf Herabsetzung bzw. Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen, Antrag auf Stundungen oder Erlass, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung…

Wir prüfen für Sie Ihre Steuerbescheide und Verwaltungsakte auf Richtigkeit. Werden Fehler festgestellt, dann legen wir für Sie das richtige Rechtsmittel dagegen ein, um Schaden oder Nachteile abzuwenden. Hierbei überlegen wir, welches Rechtsmittel (Einspruch, Berichtigungsantrag, Antrag auf schlichte Änderung etc.) zweckmäßig und sinnvoll sind und setzen uns mit den Finanzbehörden auseinander.

Schafft das Einspruchsverfahren keine Lösung, kann der Steuerpflichtige vor dem zuständigen Finanz- oder Sozialgericht Klage erheben. Auch das übernehmen wir für Sie nach gemeinsamer Abwägung aller Umstände.

Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über unser Leistungsangebot verschaffen. Eine vollumfängliche Darstellung unserer Leistungen ist an dieser Stelle nicht möglich.
Bitte sprechen Sie uns gerne und unverbindlich an.